Regelungen - Duale-Ausbildung

Duale Ausbildung
Direkt zum Seiteninhalt

Regelungen

Was regelt ein Berufsausbildungsvertrag?

Vor Beginn der Berufsausbildung muss zwischen dem Ausbildenden Unternehmen und der/dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden, der die folgenden Angaben enthält:

  • die Art der Berufsausbildung, eine sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung sowie das Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
  • Dauer der Probezeit,
  • Zahlung und Höhe der Vergütung,
  • Dauer des Urlaubs,
  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
  • einen allgemeinen Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.

Zahlreiche Kammern bieten den Unternehmen bereits digitale Formulare für Berufsausbildungsverträge an. Beispiele: Beispiel der Handwerkskammer Düsseldorf und IHK Regensburg.

Wo ist die Berufsausbildung geregelt?

Rahmenlehrpläne und Ausbildungsordnungen bilden die gemeinsame Grundlage für die Ausbildung im dualen System der Berufsausbildung. Die betriebliche Ausbildung wird durch die Ausbildungsordnung vom Bund geregelt. Für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule bestimmt die Kultusministerkonferenz den Rahmenlehrplan. Die schulischen Rahmenlehrpläne und die betrieblichen Ausbildungsordnungen werden parallel entwickelt und inhaltlich aufeinander abgestimmt.

Aktuelle Rahmenlehrpläne veröffentlicht die Kultusministerkonferenz. Ausbildungsordnungen und Ausbildungsrahmenpläne bekommt man bei den Handwerkskammern sowie den Industrie- und Handelskammern. Die aktuellen Ausbildungsordnungen für spezielle Ausbildungsberufe kann man bei den Ausbildungsberatern der Kammern oder bei der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Spätestens vor Beginn der Ausbildung erhalten die Auszubildenden die Ausbildungsordnung vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb.

Was regeln die Ausbildungsordnungen?

Die Ausbildungsordnung legt für die anerkannten Ausbildungsberufe einheitlich fest, dass in der Berufsausbildung sowohl eine breit angelegte berufliche Grundbildung als auch die zur Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse (also die berufliche Fachbildung) vermittelt werden müssen.

Die Ausbildungsordnung enthält die folgenden Angaben:

  • die Bezeichnung des Ausbildungsberufes,
  • die Ausbildungsdauer,
  • die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild),
  • eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsrahmenplan),
  • die Prüfungsanforderungen.

Zurück zum Seiteninhalt