Jugendvertretung - Duale-Ausbildung

Duale Ausbildung
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Jugendvertretung

Jugend- und Auszubildenvertretung - was ist das?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung und ihre Rechte

Der Betriebsrat kann bei der Wahrnehmung seiner Rechte durch die Jugendvertretung unterstützt werden. Die Jugendvertretung ist kein selbständiges und gleichberechtigt neben dem Betriebsrat stehendes Organ, das die Interessen der in § 60 I genannten Arbeitnehmer unabhängig und unmittelbar gegenüber dem Arbeitgeber vertreten könnte. Grundsätzlich obliegt es allein dem Betriebsrat, diese zu artikulieren. Daraus folgt, dass die Bildung einer Jugendvertretung nur möglich ist, wenn in dem betreffenden Betrieb ein Betriebsrat besteht.

Bildung, Wahl und Geschäftsführung der Jugendvertretung sind in den §§ 60-69 BetrVG geregelt. Mit der Novellierung des BetrVG wurden die Schwellenwerte für die Bildung der Jugend- und Auszubildendenvertretung in entsprechender Fortsetzung der §§ 9 und 38 BetrVG abgesenkt (§ 62). Demnach erhöht sich die Anzahl der Mitglieder.

Siehe weiter z.B. auch:


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